Sendet/übergibt die Vertragspartnerin ( = die Nutzerin des Trainingsangebots) via Buchungsformular ihre Buchung eines Trainingsangebots und bestätigt das Unternehmen LaufLeben diese Buchung per Email mit einer Buchungsbestätigung, kommt zwischen diesen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Der Vertrag bezieht sich auf das in der Buchungsbestätigung beschriebene Trainingsangebot. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Email, mit der die Buchungsbestätigung versendet wurde, und endet am Ende des Trainingsangebots, dessen Termine in der Buchungsbestätigung vermerkt sind. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§2
Vertragsinhalt
LaufLeben verpflichtet sich, an den in der
Buchungsbestätigung angegebenen Terminen das Trainingsangebot durchzuführen. Der Veranstaltungsort sowie die Inhalte des Trainingsangebots sind in der Buchungsbestätigung skizziert.
Kosten: Die Kosten sowie die in diesem Betrag enthaltenen Leistungen sind der zugehörigen Rechnung zu entnehmen, die per Email zugesendet wird.
Zahlungsmodalitäten: Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, die im Buchungsformular vereinbarte Vergütung zu leisten, sie verpflichtet sich außerdem, die in der Rechnung vermerkte Zahlungsweise sowie das terminliche Zahlungsziel einzuhalten. Außerordentliche Zahlungsmodalitäten müssen mit LaufLeben schriftlich vereinbart werden. Gerät die Vertragspartnerin mit der Zahlung in Verzug, wird die Vertragspartnerin einmal per Email kostenfrei an die Zahlung erinnert. Bleibt die Vertragspartnerin weiter mit der Zahlung im Rückstand, wird sie vom Trainingsangebot ausgeschlossen. Die Teilnahme am Trainingsangebot ist nur möglich, wenn die Zahlung der vereinbarten Gebühren erfolgt ist.
Krankenkassenbezuschussung: Einzelne Kursreihen können ggf. von der Krankenkasse der Vertragspartnerin bezuschusst werden. Die Entscheidung über die Bezuschussung bzw. die Höhe der Bezuschussung trifft die jeweilige Krankenkasse, LaufLeben ist bemüht, die Vertragspartnerin hinsichtlich der Bezuschussung zu unterstützen, jedoch hat sie auf die Entscheidung der Krankenkasse keinen direkten Einfluss.
§3 Widerrufsrecht/Kündigung
des Vertrags
Eine Kündigung muss die Vertragspartnerin
in Textform per E-mail oder per Post an LaufLeben melden. Die Vertragspartnerin darf bis 2 Wochen vor dem Beginn des gebuchten Trainingsangebots ohne Angabe von Gründen den Vertrag
kündigen. In diesem Fall entstehen der Vertragspartnerin keine Kosten bzw. es wird die bis dahin gezahlte Vergütung in voller Höhe von LaufLeben auf das Konto der Vertragspartnerin zurück
überwiesen. Kündigt die Vertragspartnerin kurzfristiger als 2 Wochen vor Beginn des Trainingsangebots, muss die Vertragspartnerin 50%, ab 1 Woche 100% der Gebühren als Stornierungsgebühr
bezahlen.
Im Falle einer Kündigung wird LaufLeben die Zahlung wie o.a. zurück überweisen. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, keine Stornierung der Bank-Lastschrift vorzunehmen, falls sie dies doch tut, wird sie die Stornierungsgebühren der Bank übernehmen.
§4 Aufsichtspflicht
Die Begleitperson des Kindes (Elternteil, Angehöriger etc.) obliegt während der ganzen Zeit des Kurses sowie während des Besuches bei LaufLeben die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind/die begleiteten Kinder. Die Begleitperson haftet nach § 832 BGB für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren. Bitte nehmen Sie daher Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahr.
§5 Nicht-Erscheinen beim
Trainingsangebot
Kann die Vertragspartnerin aus
gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zu einem Termin des Trainingsangebots erscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Gebühren. Im Sinne der Kundenzufriedenheit
wird LaufLeben versuchen, das Nachholen eines versäumten Termins zu ermöglichen, ein Anspruch auf Nachholung eines oder mehrerer Termine besteht nicht.
§6 Ausfall und Absage des
Trainingsangebots durch den Veranstalter
LaufLeben behält sich vor, ein
Trainingsangebot wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen, in diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren, für die keine Leistungen erbracht wurden,
ohne Abzug zurückerstattet. LaufLeben behält sich vor, einzelne Termine aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen bzw. zu verschieben. Dies wird nur im
äußersten Notfall geschehen. Hat die Vertragspartnerin zum Zeitpunkt des Ersatztermins keine Zeit, wird LaufLeben die bis dahin von der Vertragspartnerin gezahlten Beträge
anteilig zurück überweisen. Darüber hinaus lehnt LaufLeben Schadensersatzansprüche aufgrund von Ausfall/Absage eines Trainingsangebots bzw. einzelner Termine.
§7 Ausfall und Absage des Trainingsangebots die Landesregierung Deutschland
Im Falle eines Lockdowns von der Landesregierung Deutschland (z.B. Covid-19) werden die ausgefallenen Kursstunden an einem anderen Termin angeboten, sobald es wieder zulässig ist. Kann der Teilnehmer nicht daran teilnehmen, kann kein Geld zurückerstattet werden.
§8
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.
§9 Datenschutz
Im Rahmen der Anmeldung werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Nutzung und Aufbewahrung der Daten unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.
§10
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, liegt der
Gerichtsstand in Mainz.
Stand der AGB: 6.3.2021